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Unsere Kanzlei wurde am 1. Juli 1975 von Rechtsanwalt Dr. Joachim Haas gegründet.
Von Anfang an war unser Hauptaugenmerk gerichtet auf sorgfältige, rasche und für die Beteiligten zufrieden stellende Mandatsbearbeitung bei entsprechender Fachkompetenz unserer Anwälte und Mitarbeiter. Hierzu gehört auch das Vorhandensein einer umfassenden und auf dem neuesten Stand befindlichen juristischen Bibliothek und einer den modernen Erfordernissen angepasste Büroausstattung.
Besondern Wert legen wir auf ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten und eine auf Gegenseitigkeit beruhende faire Begegnung mit Richtern, Staatsanwälten, Ämtern, Behörden und Versicherungen soweit dies unser Mandat zulässt.
Wir verstehen unsere Aufgabe nicht nur im Sinne eines Dienstes am Recht, sondern möchten auch persönlich versuchen, in der täglichen Praxis mit Mandanten und Mitarbeitern unser Ziel erreichen zu können, dass uns unser Beruf so lange wie möglich innerlich erfüllt.
Durch unsere Rechtsanwälte werden Spezialgebiete wie Familienrecht, privates Baurecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht abgedeckt. Das Spektrum unserer gesamten Tätigkeit erstreckt sich jedoch letztlich auf alle weiteren Rechtsgebiete.
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